Aktuelles
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Pressemitteilung
Niederlegung des Kesselhauses Block 3 des Kraftwerks Mehrum am Samstag, 07.11.2026 um 11:00 Uhr
Mehrum, 21.09.2026
- Umfangreiche Sperrungen um das Kraftwerksgelände am Samstag, 07.11.2026 zwischen ca. 09:00 und ca. 12:00 Uhr
- Sperrzonen um das Kraftwerksgelände sind zu beachten
- Es herrscht striktes Flugverbot für private Drohnen im Absperrbereich.
- Wo kann man sich das Ereignis sicher anschauen?
Im Rahmen des Rückbaus des Kraftwerks Mehrum, der seit Oktober 2024 stattfindet, steht die geplante sprengtechnische Niederlegung des Kesselhauses bevor. Das Kesselhaus ist mit seinen 130 m Höhe neben dem 250 m hohen Kamin das letzte verbliebene große Gebäude.
Verkehrsbeeinträchtigungen im Umfeld des Kraftwerksgeländes- Sperrung der Straßen „Triftstraße“ und „Ackerköpfe“
Um das Kraftwerk wird eine größere Sicherheitszone eingerichtet. Um die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, werden umfangreiche Sicherungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Ordnungsamt der Gemeinde Hohenhameln umgesetzt.
Ab ca. 09:00 werden die Straße „Triftstraße“ auf Höhe der Kanalbrücke und die Straße „Ackerköpfe“ für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Sperrung betrifft auch die umliegenden Feldwege sowie den Wirtschaftsweg auf der Nordseite des Mittellandkanals. Nach Abschluss der Sprengung und Freigabe durch den Sprengmeister werden alle Absperrmaßnahmen umgehend aufgehoben.
Flugbeschränkungszonen für Drohnen – Flugverbot für private Drohnen im Absperrbereich der Sprengungen
Rechtsgrundlage: Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) regelt in § 21h den Betrieb von unbemannten Fluggeräten. Demnach ist die Nutzung an besonders schützenswerten Einrichtungen entweder verboten, nur eingeschränkt möglich oder nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde oder des Betreibers gestattet. Hierzu zählt unter anderem auch das Kraftwerksgelände.
Auf Grundlage dieser Vorschrift dürfen Drohnen nur unter genau bestimmten Voraussetzungen in der Nähe betrieben werden. Im Sicherheitsbereich gilt ein striktes Flugverbot!
Missachtung der Flugbeschränkungen
Verstöße werden durch die Ahndungs- und Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt. Ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr stellt gemäß § 315 Strafgesetzbuch sogar eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Bereits der Versuch ist strafbar.
Von wo kann man sich das Ereignis anschauen?
Aus Sicht früherer Sprengungen hat sich gezeigt, dass aus ausreichendem Abstand der beste Blick auf das Ereignis möglich ist. Beispielsweise bietet sich die Verlängerung der Straße „An der Sporthalle“ zum Bolzplatz an.
Es wird darum gebeten, sämtliche Anweisungen der Ordnungskräfte vor Ort zu befolgen und keine abgesperrten Gebiete zu betreten.
Rückfragen
Torsten Habekost I Projektleiter Rückbau
𖡡 Triftstraße 25, 31249 Hohenhameln
✉ torsten.habekost@kw-mehrum.de
☎ 05128 74-216
