Aktuelles

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Pressemitteilung

Mehrum, 31.03.2026

Niederlegung der DENOX Block 3 des Kraftwerks Mehrum am Samstag, 11.04.2026 um 11:00 Uhr

• Umfangreiche Sperrungen um das Kraftwerksgelände am Samstag, 11.04.2026 zwischen ca. 09:00 und ca. 12:00 Uhr

• Sperrzonen um das Kraftwerksgelände sind zu beachten

• Es herrscht striktes Flugverbot für private Drohnen im Absperrbereich.

• Wo kann man sich das Ereignis sicher anschauen?

Im Rahmen des Rückbaus des Kraftwerks Mehrum, der seit Oktober 2024 stattfindet, steht die geplante sprengtechnische Niederlegung der DENOX bevor. Die DENOX ist ein „Anbau“ des Kesselhauses und befindet sich im Bereich zwischen 40m und 95m Höhe in östlicher Richtung am Kesselhaus.

Verkehrsbeeinträchtigungen im Umfeld des Kraftwerksgeländes- Sperrung der Straßen „Triftstraße“ und „Ackerköpfe“
Um das Kraftwerk wird eine größere Sicherheitszone eingerichtet. Um die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten, werden umfangreiche Sicherungsmaßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Ordnungsamt der Gemeinde Hohenhameln umgesetzt.
Ab ca. 09:00 werden die Straße „Triftstraße“ auf Höhe der Kanalbrücke und die Straße „Ackerköpfe“ für jeglichen Verkehr gesperrt. Die Sperrung betrifft auch die umliegenden Feldwege sowie den Wirtschaftsweg auf der Nordseite des Mittellandkanals. Nach Abschluss der Sprengung und Freigabe durch den Sprengmeister werden alle Absperrmaßnahmen umgehend aufgehoben.

Flugbeschränkungszonen für Drohnen – Flugverbot für private Drohnen im Absperrbereich der Sprengungen
Rechtsgrundlage: Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) regelt in § 21h den Betrieb von unbemannten Fluggeräten. Demnach ist die Nutzung an besonders schützenswerten Einrichtungen entweder verboten, nur eingeschränkt möglich oder nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde oder des Betreibers gestattet. Hierzu zählt unter anderem auch das Kraftwerksgelände. Auf Grundlage dieser Vorschrift dürfen Drohnen zudem nur
unter genau bestimmten Voraussetzungen in der Nähe betrieben werden. Gleiches gilt für Unglücksorte, Katastrophengebiete sowie Einsatzräume von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.

Missachtung der Flugbeschränkungen
Verstöße werden durch die Ahndungs- und Strafverfolgungsbehörden konsequent verfolgt. Ein gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr stellt gemäß § 315 Strafgesetzbuch sogar eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. Bereits der Versuch ist strafbar.

Von welchem Punkt kann man sich das Ereignis anschauen?
Bei den letzten Sprengungen hat sich gezeigt, dass man aus der Entfernung den besten Blick auf das Ereignis hat. Für interessierte Zuschauer bietet sich hierfür der Feldweg südlich des Waldstücks “Am Fuhrenkampe“ an oder auch die Feldwege östlich des Kraftwerksgeländes bis zu den Absperrbereichen.

Es wird darum gebeten, sämtliche Anweisungen der Ordnungskräfte vor Ort zu befolgen und keine abgesperrten Gebiete zu betreten.

Rückfragen
Torsten Habekost I Projektleiter Rückbau
Triftstraße 25
31249 Hohenhameln
torsten.habekost@kw-mehrum.de